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   OLG Hamm, 28.04.2017 - I-29 W 9/17   

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https://dejure.org/2017,24589
OLG Hamm, 28.04.2017 - I-29 W 9/17 (https://dejure.org/2017,24589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2017 - I-29 W 9/17 (https://dejure.org/2017,24589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2017 - I-29 W 9/17 (https://dejure.org/2017,24589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen in einem Rechtsstreit betreffend die Verpflichtung einer privaten Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einer Bestrahlungstherapie

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Befangenheit eines selbst in der streitgegenständlichen Weise abrechnenden medizinischen Sachverständigen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 78 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Sachverständiger zu einer Abrechnungsfrage | Befangenheit wegen Selbstabrechnung I

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2017 - 29 W 9/17
    Für eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit genügt vielmehr der bei dem ablehnenden Prozessbeteiligten erweckte Anschein der Parteilichkeit (BGH X ZR 52/75, NJW 1975, 1363).
  • BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18

    Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private

    c) Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund in Fällen angenommen wurde, in denen ein Sachverständiger ärztliche Leistungen für einen Dritten erbracht hat und hierüber ein gesonderter Rechtsstreit (parallel) geführt wurde (z.B. OLG Köln, r+s 1999, 438; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2017 - 29 W 9/17, juris Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Juli 2017, juris Rn. 13; siehe auch OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 21 W 1921/15 zu dem Fall, dass der Sachverständige einen Parallelprozess gegen seinen Patienten initiiert), kann dahinstehen, ob dem im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann.
  • OLG München, 30.08.2018 - 25 W 937/18

    Die Besorgnis der Befangenheit eines ärztlichen Sachverständigen bei der Frage

    Der Beklagte hat mit Schriftsatz vom 08.05.2018 (Bl. 72/74 d.A.) unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main vom 07.07.2017, Az. 7 W 17/17, und des OLG Hamm vom 28.04.2017, Az. I-29 W 9/17 (beide Anlage B 22), Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen gestellt, begründet im Wesentlichen damit, dass der Sachverständige selbst bereits IMRT-Leistungen für andere Versicherungsnehmer der Beklagten erbracht und nach der betreffenden Analogziffer abgerechnet habe, und der Beklagte diese Rechnungen entsprechend den Einwendungen im hiesigen Prozess diesen Versicherungsnehmern nur gekürzt erstattet habe.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18

    Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung

    Die Möglichkeit eines solchen Interessenkonflikts rechtfertigt nach Auffassung des Senats aus Sicht einer vernünftigen Partei Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen unabhängig davon, dass - anders als in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 7.7.2017 - 7 W 17/17 -) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28.4.2017 - 29 W 9/17) - eine gerichtliche Auseinandersetzung des von der Abrechnung des Sachverständigen betroffenen Versicherungsnehmers mit dem Beklagten (noch) nicht eingeleitet worden ist.
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